Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3496
BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84 (https://dejure.org/1986,3496)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1986 - 8 C 7.84 (https://dejure.org/1986,3496)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1986 - 8 C 7.84 (https://dejure.org/1986,3496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines gegen einen die Einberufung zum Wehrdienst betreffenden Einberufungsbescheid eingeleiteten Widerspruchsverfahrens durch die nachträgliche Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anspruch auf Kostenentscheidung beim Fehlen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84
    Angesichts dessen erledigt sich das die Einberufung betreffende Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren durch die Anerkennung des Widerspruchsführers als Kriegsdienstverweigerer mit dem Ergebnis, daß es einer für das Vorliegen einer Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO vorausgesetzten Entscheidung "über den Widerspruch" (vgl.Urteile vom 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 10 S. 1 , vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6 S. 2 undvom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 10 S. 7 ) nicht mehr bedarf.

    Mangels Vorliegens einer Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO ist für die vom Kläger begehrte Kostenentscheidung gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VwVfG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Raum (vgl. Urteile vom 11. Mai 1981 a.a.O., vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 23. Februar 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79

    Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84
    Angesichts dessen erledigt sich das die Einberufung betreffende Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren durch die Anerkennung des Widerspruchsführers als Kriegsdienstverweigerer mit dem Ergebnis, daß es einer für das Vorliegen einer Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO vorausgesetzten Entscheidung "über den Widerspruch" (vgl.Urteile vom 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 10 S. 1 , vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6 S. 2 undvom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 10 S. 7 ) nicht mehr bedarf.

    Mangels Vorliegens einer Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO ist für die vom Kläger begehrte Kostenentscheidung gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VwVfG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Raum (vgl. Urteile vom 11. Mai 1981 a.a.O., vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 23. Februar 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84
    Angesichts dessen erledigt sich das die Einberufung betreffende Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren durch die Anerkennung des Widerspruchsführers als Kriegsdienstverweigerer mit dem Ergebnis, daß es einer für das Vorliegen einer Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO vorausgesetzten Entscheidung "über den Widerspruch" (vgl.Urteile vom 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 10 S. 1 , vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6 S. 2 undvom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 10 S. 7 ) nicht mehr bedarf.

    Mangels Vorliegens einer Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO ist für die vom Kläger begehrte Kostenentscheidung gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VwVfG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Raum (vgl. Urteile vom 11. Mai 1981 a.a.O., vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 23. Februar 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71

    Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84
    Der im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ergehende Anerkennungsbescheid enthält die für die Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung erforderliche Feststellung, daß der Dienstpflichtige kraft Gesetzes (vgl. Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG) nicht verpflichtet ist, Wehrdienst zu leisten (vgl. etwaBeschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 - BVerwGE 38, 83 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84
    Der erst nach Eintritt der Bestandskraft des Musterungsbescheides vom 16. März 1981 gestellte Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vom 3. September 1982 ließ die Vollziehbarkeit des Musterungsbescheides unberührt (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 2 WPflG und 20 Abs. 6 Satz 2 MustV) und führte daher nicht zur Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheides (vgl.Urteile vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9 S. 7 und BVerwG VIII C 29.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 10 S. 12 ).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 29.71

    Vornahme von rechtswirksamen Handlungen in der Musterungsverhandlung - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84
    Der erst nach Eintritt der Bestandskraft des Musterungsbescheides vom 16. März 1981 gestellte Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vom 3. September 1982 ließ die Vollziehbarkeit des Musterungsbescheides unberührt (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 2 WPflG und 20 Abs. 6 Satz 2 MustV) und führte daher nicht zur Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheides (vgl.Urteile vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9 S. 7 und BVerwG VIII C 29.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 10 S. 12 ).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 83.88

    Widerspruch - Aufhebung eines Bescheides - Vorabhilfe - Notwendigkeit der

    Eine solche Vollabhilfe ist stets gegeben, wenn die Behörde den durch einen Widerspruch angegriffenen (Beitrags-)Bescheid auf eben diesen Widerspruch hin in vollem Umfang aufhebt, d.h. wenn sie den Widerspruch dadurch bescheidet, daß sie - durch ihn veranlaßt - den angegriffenen Bescheid insgesamt "aus der Welt schafft" (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 8 C 7.84 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 13 S. 5 ).
  • OVG Saarland, 08.05.2020 - 2 A 91/20

    Erstattung von eigenen Kosten eines Widerspruchsverfahrens von Rechtsanwälten;

    Dieser "Erfolg" bestimmt sich allgemein danach, in welchem Umfang dem konkreten Begehren des Widerspruchsführers in einem Widerspruchsbescheid oder - hier - in einem Abhilfebescheid inhaltlich entsprochen wurde.(vgl. dazu beispielsweise Kunze in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, § 80 Rn 27 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.1.1986 - 8 C 7.84 -, NVwZ 1986, 475, dort aber im Zusammenhang mit der besonderen rechtlichen Konstellation, dass sich das Widerspruchsverfahren gegen einen Einberufungsbescheid zuvor durch die zwischenzeitlich erfolgte Anerkennung des Betroffenen als Kriegsdienstverweigerer erledigt hatte) Auf die in der Rechtsprechung abgehandelten vielfältigen Versuche, dieser Kostenfolge durch Zweit- beziehungsweise Änderungsbescheide, wiederholende Verfügungen oder dergleichen zu entgehen, muss in diesem konkreten - eindeutigen - Fall nicht eingegangen werden.(vgl. dazu beispielsweise BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 83.88 -, DÖV 1991, 554, und vom 28.4.2009 - 2 A 8.08 -, DVBl 2009, 1249, wonach die Behörde, die es sachwidrig unterlässt, dem Widerspruch durch eine Abhilfe- oder Widerspruchsentscheidung stattzugeben, ohne die der Kostenerstattungsanspruch des Widerspruchsführers nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ausscheidet, nach Treu und Glauben im Hinblick auf die Kosten so zu stellen ist, als wäre eine Abhilfeentscheidung ergangen) Dass das Verwaltungsgericht demgegenüber, ausgehend von einem Fall der Erledigung des Widerspruchs "in sonstiger Weise", Raum für eine "Ermessensentscheidung" des Beklagten gesehen hat, rechtfertigt im Ergebnis allein die Feststellung, dass es in Verkennung der zwingenden gesetzlichen Vorgabe in § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X für die nach § 72 VwGO von dem Beklagten als "Ausgangsbehörde" zu treffende Kostengrundentscheidung die Frage der Erstattungspflicht dem Grunde nach als noch "offen" bewertet hat, diese Entscheidung aber letztlich hier nur einen deklaratorischen Wert haben kann.
  • BVerwG, 05.08.2015 - 1 WB 14.15

    Personalakte; Gesundheitsunterlagen; Akteneinsicht; Vollmacht; Abhilfe; Abhilfe

    Eine Abhilfe ist (nur dann) gegeben, wenn die zuständige entscheidende Stelle oder Behörde den mit einem Rechtsbehelf angegriffenen Bescheid auf eben diesen Rechtsbehelf hin aufhebt, d.h. wenn sie den Rechtsbehelf dadurch bescheidet, dass sie - durch ihn veranlasst - den angegriffenen Bescheid "aus der Welt schafft" (so zur Abhilfe im Rahmen des § 72 VwGO: BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1991 - 8 C 83.88 - BVerwGE 88, 41 ; zuvor bereits BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 8 C 7.84 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 13 S. 6; vgl. ferner VGH München, Urteil vom 8. September 2003 - 23 BV 03.1244 - BayVBl 2004, 244).
  • VG Gera, 22.04.2022 - 5 K 1205/20

    Drittanfechtungsklage gegen eine Spielhallenerlaubnis für einen Konkurrenten;

    Ist der streitbefangene, das Begehren der Klägerin in Gänze ablehnende Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes rechtlich nicht zu beanstanden, bleibt auch der Antrag, die Hinzuziehung des Bevollmächtigen im Vorverfahren für notwendig zu erklären, ohne Erfolg, § 113 Abs. 5 S. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 8 C 7/84 - NVwZ 1986, 475).
  • BVerwG, 04.03.1986 - 8 C 117.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Widerruf des Einberufungsbescheides -

    Die nachträgliche Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer erledigt das durch den Widerspruch gegen einen die Einberufung zum Wehrdienst betreffenden Einberufungsbescheid eingeleitete Widerspruchsverfahren (offengelassen für Fälle, in denen bereits der Anerkennungsantrag dem Einberufungsbescheid mit Erfolg entgegengesetzt werden kann; wieUrteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 8 C 7.84 -).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 109.83

    Erledigung des eingeleiteten Widerspruchsverfahrens durch die nachträgliche

    Die nachträgliche Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer erledigt das durch den Widerspruch gegen einen die Einberufung zum Wehrdienst betreffenden Einberufungsbescheid eingeleiteten Widerspruchsverfahren (offengelassen für Fälle, in denen bereits der Anerkennungsantrag dem Einberufungsbescheid mit Erfolg entgegengesetzt werden kann (So auch BVerwG, 07.01.1986, 8 C 7/84; So auch BVerwG, 17.01.1986, 8 C 118/83).
  • VG Köln, 10.07.2019 - 10 K 11743/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 8 C 7/84 - Kunze, in: Bader/Ronellenftisch, VwVfG, 43. Auflage, Stand 1. Januar 2019, § 80 Rn. 27.
  • KG, 28.05.1997 - 1 Ss 67/97
    Ein Einberufungsbescheid darf, auch wenn er bestandskräftig geworden ist, nicht vollzogen werden [vgl. BVerwG NVwZ 1986, 475].
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90

    Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid;

    Allerdings behauptet die Bezirksregierung (Widerspruchsbescheid vom 6. November 1989) nunmehr, der Beklagte habe mit dem Bescheid vom 12. September 1989 seine Entziehungsverfügung vom 21. März 1989 - lediglich - widerrufen und damit das Widerspruchsverfahren anders als durch eine Abhilfeentscheidung beendet (was bei Erledigung des Widerspruchsverfahrens auf sonstige Weise in der Tat die Anwendung des § 80 VwVfG ausgeschlossen hätte, siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 -, NJW 1982, 300 f. = Buchholz, aaO, Nr. 10 und Urt. v. 17. Januar 1986 - BVerwG 8 C 7.84 -, NVwZ 1986, 475; Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl. 1991, RdNr. 43 zu § 80).
  • VG Köln, 10.07.2019 - 10 K 11744/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 8 C 7/84 - Kunze, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 43. Auflage, Stand 1. Januar 2019, § 80 Rn. 27.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht